Hausordnung des Vereinshauses „Zur Gurke“
Auf der Grundlage der Satzung des Kleingartenvereins „Einigkeit Greifswald e.V.“ wurde durch die Mitgliederversammlung am 23.03.2013 folgende Haus- und Benutzungsordnung beschlossen:
1. Geltungsbereich
Diese Haus- und Benutzungsordnung bezieht sich auf alle Räume und deren Inventar sowie auf die Außenanlage des „Vereinshauses Gurke“.
2. Zweckbestimmung und Nutzungsrechte
Das „Vereinshaus Gurke“ dient der Sicherstellung der Gemeinnützigkeit und der Durchführung vereinsinterner Veranstaltungen. Es kann auf Antrag zur Durchführung öffentlicher, kultureller, sportlicher und gewerblicher Veranstaltungen genutzt werden. Das Vereinshaus kann für private Feierlichkeiten genutzt werden.
3. Raumvergabe
Die Nutzung der Räumlichkeiten des „Vereinshauses Gurke“ durch vereinsfremde Personen oder Institutionen ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Für die Zeit der Nutzung ist ein Mietvertrag abzuschließen. Die überlassenen Räume dürfen nur vom Mieter und nur zur Durchführung des beantragten Nutzungszweckes genutzt werden. Die Benutzung ist ausgeschlossen, wenn die Räume bereits verbindlich an einen Benutzer vergeben sind, oder die Möglichkeiten einer technischen oder personellen Absicherung nicht gewährleistet sind. Während der Dauer von Bauarbeiten sowie unvorhergesehener Ereignisse, ist eine Nutzung ausgeschlossen. Bei gleichzeitiger Antragstellung erhalten vereinsinterne Veranstaltungen sowie Mitglieder des Gartenvereins „Einigkeit Greifswald e.V.“ den Vorrang.
Eine erteilte Genehmigung zur Nutzung kann aufgehoben werden, wenn vom Benutzer die vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten werden oder unvorhergesehene Ereignisse eine Nutzung ausschließen. Ersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
4. Ordnung und Sicherheit
Die Räume, Einrichtungen und das Inventar sind pfleglich zu behandeln und nach beendeter Nutzung und in jenem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen worden sind. Für die Abfallentsorgung ist der Nutzer verantwortlich. Nach der Veranstaltung ist der Verschlusszustand der Türen und Fenster herzustellen.
Dem Benutzer obliegt die Aufsicht für seine Veranstaltung. Er ist dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Bestimmungen und die Hausordnung eingehalten werden.
Mitglieder des Vorstandes haben jederzeit das Recht, im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit die überlassenen Räume zu betreten. Ihren Aufforderungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist Folge zu leisten, andernfalls sind sie berechtigt, die Veranstaltung zu beenden und eine Räumung zu veranlassen.
Die Bestimmungen des Brandschutzes und das Rauchverbot sind einzuhalten. Die für eine Veranstaltung notwendigen Auf- und Abbauarbeiten sind rechtzeitig mit dem Vorstand abzustimmen. Das Befahren der Gartenanlage bis zum Vereinshaus mit Fahrzeugen ist nur zum An- und Abtransport veranstaltungsrelevanter Gegenstände erlaubt. Das Parken in der Gartenanlage ist nicht erlaubt.
5. Bewirtschaftung
In den Räumen des „Vereinshauses Gurke“ ist es den Benutzern möglich, sich gastronomisch selbst zu versorgen. Jede Bewirtschaftung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes. Eine Bewirtschaftung ist so zu führen, dass Ordnung und Sauberkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften jederzeit gewährleistet sind.
6. Haftung
Der Benutzer/Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch die Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltung entstehen, ohne Rücksicht darauf, ob der Schaden durch ihn selbst, Teilnehmer oder Besucher seiner Veranstaltung verursacht worden sind. Der Vorstand des Gartenvereins „Einigkeit Greifswald e.V.“ ist berechtigt, die durch den Veranstalter verursachten Schäden auf dessen Kosten beseitigen zu lassen.
7. Abschluss von Mietverträgen
Dem Vorstand obliegt es mit Vereinen und Verbänden gesonderte Verträge abzuschließen.
8. Benutzungsgebühren
Der Vorstand des Gartenvereins „Einigkeit Greifswald e.V.“ erhebt für die Benutzung der Räumlichkeiten und des Inventars des „Vereinshauses Gurke“ Gebühren.
Die Festlegung der Höhe der Gebühren und Eintrittsgelder obliegt dem Vorstand des Gartenvereins und erfolgt unter Berücksichtigung der vereinswirtschaftlichen Zielsetzung. Bei Abschluss eines Miet/Nutzungsvertrages ist eine Kaution zu hinterlegen.
Die Gebühren und die Kaution sind im jeweiligen Miet/Nutzungsvertrag detailliert aufgeführt.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Unterzeichnung des Miet/Nutzungsvertrages und die Zahlung ist bei Rückgabe des Nutzungsgegenstandes bzw. des Objektes in bar zu vollziehen.
Eintrittsgelder für Veranstaltungen werden sofort fällig.
Die Hausordnung wurde laut Beschluss der Vorstandsberatung am 08.09.2022 geändert und tritt am 01.10.2022 in Kraft.
Gebührenordnung
| Miete Saal | Vereinsmitglieder Nichtmitglieder | 80,00 Euro 180,00 Euro | pro Tag pro Tag |
| Miete Vereinsraum | Vereinsmitglieder Nichtmitglieder | 30,00 Euro 60,00 Euro | pro Tag pro Tag |
| Miete Zeltgarnitur | Vereinsmitglieder Nichtmitglieder | 10,00 Euro 15,00 Euro | pro Tag pro Tag |
| Tischwäsche | 4,00 Euro | pro Tisch/80x80 cm | |
| Kaution laut Miet-Nutzungsvertrag | 100,00 Euro | pro Veranstaltung | |
| Pauschale für Elektro / Wasser und Heizung: | Mai bis September 20,00 € pro Tag | ||
| Oktober bis April 40,00 € pro Tag | ||
Der Vorstand










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