Sicherheit im Kleingarten und Anpflanzungen
Information an alle Pächter
Sicherheit in der Kleingartenanlage und Anpflanzungen
Der Vorstand verweist auf eine Reihe von Punkten, die in unserer Gartenordnung vom 28.03.2026 verankert und bis zum heutigen Zeitpunkt nicht umgesetzt sind, hin:
Pkt. 4.18. Nicht zulässig sind: Fahrradständer auf Innenwegen der Anlage (betrifft GA 95)
Pkt. 5 Anpflanzungen
Pkt. 5.1. Eine Grenzbepflanzung zu den Nachbargärten mit Koniferen, Lebensbäumen, Scheinzypressen und ähnlichen Gehölzen ist nicht statthaft.
Pkt. 5.3. Hochwachsende Nadel- und Laubbäume (z. Bsp. Birken, Buchen, Eichen, Weiden, Walnuss, Haselnuss, Holunder, Kastanien, Fichten, Tannen, Kiefern, Lärchen, Lebensbäume, Schmucktanne, Zederntanne, Magnolie etc.) sind nicht zulässig.
Pkt. 5.6. Entsprechend dem BNatSchG ist das Anpflanzen von invasiven Neophyten (z.B. Essigbaum, Kirschlorbeer, Nordamerikanische Goldrute, Götterbaum, Japanischer Knöterich, Bambus) verboten.
Pkt. 5.7. Mit Rücksicht auf den Pflanzenschutz sind Faulbaum, Traubenkirsche, Sadebaum, Wacholder sowie Rot- und Weißdorn nicht anzupflanzen.
Die aufgeführten Anpflanzungen sind bis zum 31.12.2026 aus den Parzellen unter Beachtung des Tierschutzes zu entfernen. Bestandschutz existiert nicht.
Der Vorstand
Greifswald 10.10.2026
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