BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Sicherheit im Kleingarten und Anpflanzungen

Information an alle Pächter

 

Sicherheit in der Kleingartenanlage und Anpflanzungen

 

Der Vorstand verweist auf eine Reihe von Punkten, die in unserer Gartenordnung vom 28.03.2026 verankert und bis zum heutigen Zeitpunkt nicht umgesetzt sind, hin:

Pkt. 4.18. Nicht zulässig sind: Fahrradständer auf Innenwegen der Anlage (betrifft GA 95) 

 

Pkt. 5 Anpflanzungen

 

Pkt. 5.1. Eine Grenzbepflanzung zu den Nachbargärten mit Koniferen, Lebensbäumen, Scheinzypressen und ähnlichen Gehölzen ist nicht statthaft.

 

Pkt. 5.3. Hochwachsende Nadel- und Laubbäume (z. Bsp. Birken, Buchen, Eichen, Weiden, Walnuss, Haselnuss, Holunder, Kastanien, Fichten, Tannen, Kiefern, Lärchen, Lebensbäume, Schmucktanne, Zederntanne, Magnolie etc.) sind nicht zulässig.

 

Pkt. 5.6. Entsprechend dem BNatSchG ist das Anpflanzen von invasiven Neophyten (z.B. Essigbaum, Kirschlorbeer, Nordamerikanische Goldrute, Götterbaum, Japanischer Knöterich, Bambus) verboten.

 

Pkt. 5.7. Mit Rücksicht auf den Pflanzenschutz sind Faulbaum, Traubenkirsche, Sadebaum, Wacholder sowie Rot- und Weißdorn nicht anzupflanzen.

 

Die aufgeführten Anpflanzungen sind bis zum 31.12.2026 aus den Parzellen unter Beachtung des Tierschutzes zu entfernen. Bestandschutz existiert nicht.



 

Der Vorstand 

Greifswald 10.10.2026

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 11. Oktober 2026

Weitere Meldungen

Erntedankfest 2026

4. Zentraler Arbeitseinsatz

Arbeitseinsatz    Am 07.11.2026   führen wir einen zentralen Arbeitseinsatz durch. Aufgerufen ...

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen